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1. Anwendungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge sowie Verträge, die CW Baumanagement (CW-BM) als Auftragnehmer seinem Auftraggeber gegenüber erbringt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

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1.2

Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn deren Geltung wurde von CW-BM ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Schweigen von CW-BM auf Vertragsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.

2. Vertragsschluss und Leistungsgrundlagen

2.1

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angebote von CW-BM sind freibleibend und ab Ausstellungsdatum vier Wochen gültig, sofern nichts anderes im Angebot angegeben wurde. Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Übermittlung einer schriftlichen (auch per Email) Auftragsbestätigung durch CW-BM oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch CW-BM zustande.

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2.2

Art, Umfang und Ziel der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag (schriftliche Auftragsbestätigung).

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2.3

Ergänzend zum Vertrag gelten – in nachstehender Reihenfolge – folgende Grundlagen:  diese AGB in der jeweils gültigen Fassung  vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Planungs- und Projektunterlagen  einschlägige gesetzliche Bestimmungen und technische Normen  das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)

 

2.4

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2.5

CW-BM ist berechtigt zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.

 

2.6

CW-BM erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und unabhängig. Es besteht weder eine Weisungsgebundenheit noch eine Bindung an bestimmte Arbeitszeiten oder Arbeitsorte.

 

2.7

Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

 

2.8

Behinderungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen oder fehlende Vorleistungen Dritter, berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung gemäß ÖNORM B 2110.

3. Entgelt, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

3.1

Die Abrechnung erfolgt nach Baufortschritt. Davon abweichend ist CW-BM berechtigt, Leistungen in monatlichen Intervallen abzurechnen.

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3.2

Barauslagen sind nicht in den Honoraren enthalten und zusätzlich zum Honorar in Höhe der konkreten Kosten zu bezahlen.

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3.3

Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

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3.4

Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Mahnkosten.

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3.5

Bei ausbleibender Zahlung ist CW-BM berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen einzustellen.

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3.6

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übermittlung von Rechnungen im elektronischen Weg einverstanden.

4. Zusatzleistungen und Leistungsänderungen

4.1

Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

5. Vertragsdauer und Beendigung

5.1

Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts, sofern keine vorzeitige Beendigung erfolgt.


5.2

Im Falle eines nach ABGB bzw. ÖNorm B2110 berechtigten Rücktritts des Auftraggebers ohne Verschulden von CW-BM ist CW-BM berechtigt die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinn zu verrechnen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere Pläne, Bewilligungen und Genehmigungen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

7. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

7.1

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CW-BM ist ausgeschlossen. Forderungen gegen CW-BM dürfen ohne deren Zustimmung nicht abgetreten werden.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

8.1

Sämtliche von CW-BM erstellten Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von CW-BM.

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8.2

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zweckgebundenes Nutzungsrecht.

9. Übergabe, Gewährleistung

9.1

Die Übernahme erfolgt gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2110. Erfolgt trotz Fertigstellung keine formelle Übernahme, gilt die Leistung als übernommen, wenn sie vom Auftraggeber in Gebrauch genommen wurde.

 

9.2

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.

 

9.3

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Gewährleistung (auch nach der ÖNorm B2110) soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung für geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen. Sofern ein Ausschluss der Gewährleistung unzulässig ist, wird die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate ab Übergabe verkürzt. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen, sodass der Auftraggeber das Vorliegen eines Mangels, dessen Ursache sowie dessen Zeitpunkt des Entstehens zu beweisen hat. Das Recht zur Ersatzvornahme besteht erst, wenn CW-BM die Mängelbehebung endgültig und schriftlich verweigert.

10. Haftung

10.1

CW-BM haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

10.2

Eine etwaige Haftung der CW-BM ist der Höhe nach mit der Deckungssummer der bestehende Haftpflichtversicherung der CW-BM begrenzt.

11. Vollmacht

11.1

Der Auftraggeber erteilt CW-BM eine projektbezogene Vollmacht, deren Umfang schriftlich festgelegt wird

12. Datenschutz

12.1

Personenbezogene Daten werden von CW-BM ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

 

12.2

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Datenübermittlung rechtmäßig erfolgt.

 

12.3

CW-BM trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.

 

12.4

Externe Dienstleister werden nur unter datenschutzrechtlicher Verpflichtung eingebunden.

 

12.5

Nach Zweckwegfall erfolgt die Löschung der Daten, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

13. Schlussbestimmungen

13.1

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

 

13.2

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von CW-BM.

AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

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